Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

 

 

§ 1.0 Geltungsbereich und Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit den vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen, gelten für die Leistungen von mkn mit Sitz: Office Center/Digitale Verwaltung, Europark Fichtenhain A 9, 
D-47807 Krefeld

 

mkn ist ein gewerblicher sowie privater Koch- und Beratungsservice der sein solides Kochhandwerk in die Gastronomie, Hotellerie, in Catering Betriebe, in Privathäuser und auf Anwesen im Ausland der Kunden bringt.

Weiterhin tritt mkn nicht nur als Vermittler für gewerbliches Personal auf, sondern wird auf besondere Anfrage auch in dem Bereich Executive Search (Headhunting) für einen Kunden tätig. mkn erfüllt alle für die legale Ausübung dieser Tätigkeiten obligatorischen Voraussetzungen innerhalb Deutschlands, Österreich sowie der Schweiz und Spanien.

§ 2.0 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(2.1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr nach deutschem Recht.

(2.2) Angebote sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich erfolgen. Sie sind hinsichtlich Preis und Menge freibleibend.

(2.3) Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftraggeber hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.

(2.4) Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen wie z.B. Abänderungen von Angeboten und Aufträgen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

(2.5) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung durch beide Vertragspartner die per Email schriftlich bestätigt werden und diesem Fall rechtsverbindlich sind. Darunter fallen auch die möglichen und nachträglichen Änderungen des Leitungsumfanges.

(2.6) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Auftraggebers sind für uns unverbindlich, soweit diese den eigenen Bedingungen widersprechen und/oder gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil von mkn ändern.

§ 3.0 Beschäftigungsdauer und Kosten

(3.1) Die Auftrags und Buchungsdauer bei einem Mietkoch/Freelancer beträgt einen vollen Arbeitstag, an dem eine Arbeitszeit von mindestens 8 Arbeitsstunden geleistet werden. Bei diesen ist zu beachten, dass auch bei einer tatsächlichen Arbeitszeit von unter 8 Stunden, volle 8 Stunden berechnet werden.
 
(3.2) Anders verhält sich dies gegenüber bei Mietköchen/Freelancern direkt von mkn. Diese sind selbstständige Köche 
die unsere langjährigen Bestandskunden bereuen. Hier besteht die Möglichkeit bei Einsatztagen über je 6 Stunden, Mindestbuchung an 3 Tagen pro Arbeitswoche und einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten zu buchen. Weiterhin ist dies abhängt von der Verfügbarkeit und Entfernung des jeweiligen Einsatzortes. Allerdings ist auch hierbei zu beachten das bei einer tatsächlichen Arbeitszeit von unter 6 Stunden volle 6 Arbeitsstunden berechnet werden.

(3.3) Der Auftraggeber hat selber dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer vollen Auslastung (z. B. durch handwerkliche Aufgaben) der gebuchten Mindestarbeitsstunden kommt.

(3.4) Stundensätze werden aus der Art der Tätigkeit, Aufgabe, Position und Betriebsgröße errechnet und unterliegen einem von uns festgelegten Mindeststundenlohn. Arbeitsstunden die über die unter Absatz 3.1 und 3.2 genannten Arbeitsstunden hinausgehen werden bis auf die Minute genau abgerechnet.

(3.5) Die Pausenzeiten werden jeweils dazu addiert und im Stundennachweis geführt aber nicht berechnet. Diese werden weiterhin zwischen dem Auftraggeber und mkn schriftlich vereinbart. In der Regel werden erst ab der 8 Arbeitsstunde 30 Minuten Pause angerechnet insofern auch diese vorliegt und in einem Stück oder in zwei Teilstücken in Anspruch genommen worden ist. Kurze Zigarettenpausen z.B. sind davon ausgeschlossen.

(3.6) Für eine Buchung als Alleinkoch gilt grundsätzlich immer ein zusätzlicher Aufschlag auf den zu Grunde gelegten Arbeitspreis in Höhe von 15 % bis 20 %.

(3.7) Für die Wegstrecke werden zusätzlich für die An.-und Abfahrt 0,78 Cent + 19 % MwSt., pro Kilometer berechnet. Je nach Entfernung, die gleichzeitig mit einem längerem Aufenthalt verbunden ist, kann eine Anreisepauschale vereinbart werden. Auch müsste in diesem Fall für Kost und Logis gesorgt werden. Sollten für die An.-und Abreise zusätzliche Reisekosten erforderlich sein, so werden diese individuell vereinbart. Auch muss der Auftraggeber für die Dauer des Einsatzes einen oder mehrere KFZ - Stellplätze zur Verfügung stellen. Sollte das nicht der Fall sein, trägt der Auftraggeber die Kosten für evtl. zusätzlich anfallender Parkgebühren oder sonstiger Kosten.

(3.8) An Sonntagen gelten 30 %, an Feiertagen 50 % Aufschlag auf den regulären ausgehandelten Stundensatz. Dieser gilt am Erfüllungsort sowie Bundesweit. Bei Veranstaltungen wie an Silvester gilt ein Aufschlag von 100 %. Diese Aufschläge sind auch auf § 3 Absatz (3.9) anwendbar. Ein Aufschlag wird erst dann nicht in Rechnung gestellt, wenn dieser kein Buchungsbestandteil eines Dienstleistungs-Beratervertrages ist.

(3.9) Die Konditionen für die gewerbliche Vermittlung eines Freelancers + Verwaltung inkl. Betreuung belaufen sich ab 36.00 € + 19 % MwSt. pro Tag innerhalb Deutschlands für eine Buchung, Ausland ab 48,00 € + 19%, unerheblich davon wie viele Arbeitsstunden pro Tag geleistet werden. Dies zählt auch für die Zeit an denen der Fremdkoch bei langfristiger Buchung mit Aufenthalt vor Ort seinen freien Tag hat. Der genaue Preis kann erst nach Anfrage zu einem Auftrag ermittelt sowie bestimmt werden.

(3.10) Wenn ein verbindliches Angebot vereinbart wurde kann die Rechnung 15 %-20% abweichen. Beispiel: Wird ein selbstständiger Mietkoch für eine bestimmte Tätigkeit gebucht z.B. für ein Buffet und wird vom Auftraggeber zusätzlich und parallel für das À la carte Geschäft mit eingesetzt, ist damit eine Abweichung begründet und auf den Rechnungsbetrag kann somit ein Zuschlag erhoben werden.

(3.11) Dienstleistungs-Beratungsverträge werden erst ab einer Laufzeit von 1 Woche durchlaufend, oder 2 Wochen mit mindestens 4 Einsatztagen innerhalb 1 Arbeitswoche, sowie mit 1 Monat und mindestens 2 Einsatztagen innerhalb 1 Arbeitswoche geschlossen. Diese dienen u.a. als Nachweis dem Rentenversicherungsträger gegenüber. Bei einmaligen Buchungen ist ein Dienstleistungs-Beratervertrag nicht zwingend erforderlich, kann aber grundsätzlich vom jedem gewerblichen Auftraggeber verlangt werden, allerdings dann ohne die Möglichkeit einer Sondervereinbarung.  Auch hat der Auftraggeber das Recht einen Dienstleistungs-Beratervertrag in allen Fällen ganz auszuschließen, haftet aber im Falle einer Betriebsprüfung im vollen Umfang für alle für ihn entstehenden Nachteile selber.

(3.12) Bei Auftragsstornierung oder der Ankündigung eines frühzeitigen Beendens des Beratungsvertrages, ist eine Frist von 14 Tage vorgesehen. Diese muss durch uns (bei Kündigung durch den Auftraggeber) schriftlich bestätigt sein. Werden wir, sowie der vermittelnde Mietkoch schon innerhalb der 14 Tagesfrist nicht mehr benötigt, es liegen aber noch feste Buchungen vor, erfolgt denn noch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen sowie nach § 7.1 der AGB.

(3.13) Es gelten die vereinbarten Stundensätze die 

§ 4.0 Zahlungsmodalitäten

(4.1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen MwSt.. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem Auftraggeber ausgehandelt, wobei der der Mindeststundenlohn oder Mindestauftragswert immer zu Grunde liegt.
(4.2) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Auftragsnachweis der täglich geschrieben und neu erfasst wird. Dieser muss vom jeweiligen Auftraggeber oder einer anderen verantwortungsvollen Person abgezeichnet/unterschrieben werden.
(4.3) Der gewerbliche Auftraggeber erhält in der Regel eine Honorarrechnungen, bei Vermittlung zwei, die der Agentur und die des selbständigen Mietkochs/Fremdkochs (Freelancer), der für seine Rechnungsstellung selbst verantwortlich ist inkl. der Auflistung der geleisteten Arbeitsstunden und Pausenzeiten.
(4.4) Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich. Das Zahlungsziel beträgt entweder 7 Tage nach Erhalt der Rechnung oder dem festgelegten Datum/Zahlungsziel. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen das der Betrag rechtzeitig überwiesen wird. Eine Sonderregelung bedarf durch uns der schriftlichen Zustimmung.
(4.5) Grundsätzlich können wir vom Kunden eine Vorauszahlung per Überweisung verlangen oder eine sofortige Bezahlung in bar, EC oder per Kreditkarte nach Auftragsende, vor Ort gegen Quittung/Beleg. In diesem Fall erhält der Auftraggeber als Nachreichung innerhalb von 3 Werktagen eine ordentliche Rechnung per Email oder per Fax.
(4.6) Bei Zahlung und Begleichung der Rechnung unserer Agentur innerhalb von 3 Tagen per Überweisung, bekommen Sie als Auftraggeber auf die nächste Rechnung 3% Skonto rückwirkend von der aktuellen Rechnung auf die nächste gutgeschrieben. Diese Regelung gilt für die Dauer des Dienstleistungsverhältnis, maximal für ein Kalenderjahr, bei einem bestehenden Beratungsvertrag und ab einem wöchentlichen Rechnungswert in Höhe von 1500,00 € brutto. Ein einmaliger Auftrag der innerhalb eines Kalenderjahres für einen Kunden durchgeführt wird, ist von dieser Regel ausgeschlossen. Hierbei kann einzig und allein nur ein Skonto von 1,5% bei Barzahlung und bei Zahlung per Kreditkarte/EC/Debitkarte eingeräumt werden. Bei einer Vorabzahlung sind bis zu 4% Skonto möglich aber nicht als Grundsatz zu verstehen und hängt vom jeweiligen Rechnungswert ab. Wird eine Zusammenarbeit Seitens des Auftraggebers nicht mehr benötigt, erhält dieser nach Zahlung der letzten Rechnung den betreffenden Rabatt, wenn zutreffend rückwirkend auf sein Konto erstattet. Skontoabzüge werden aber nur dann von uns anerkannt, wenn keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Zahlungen werden stets auf die ältesten offenen Forderungen verbucht.
(4.7) Der Vertragspartner/Auftraggeber hat die Pflicht uns rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, darüber zu informieren wenn er eine Zahlung nicht sofort leisten kann oder aus einem anderen Grund sich die Zahlung verspätet. Sollte dies ausbleiben und der Rechnungsbetrag innerhalb der festgelegten Frist (juristisch „Leistungszeitpunkt“) nicht beglichen werden, so kommt der Vertragspartner/Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr.1 BGB) und ist verpflichtet, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten der über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, HGB § 343 (1), BGB § 288 II nF, ohne Schadensnachweis auf die geschuldete Summe zu zahlen. Auch ist uns nach gültigem Recht freigestellt, eine Verzugspauschale in Höhe von von 40,00 € zu erheben. Es erfolgt weiterhin eine Aufforderung zur Zahlung mit einer erweiterten Zahlungsfrist von 3 Werktagen. Ist beim verstreichen dieser Frist immer noch keine Zahlung erfolgt, werden bis zur vollständigen Begleichung, Folgetermine (Buchung, Vermittlung oder sonstige Leistungen), vorübergehend teilweise oder auch ganz durch uns storniert und schließt dadurch auch gleichzeitig eine Haftung dem Vertragspartner/Auftraggeber gegenüber aus. Das heißt: Die Aufrechnung gegenüber unserer Zahlungsansprüchen und die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten, insbesondere die Ausübung eines Zurückhaltungsrechts, sind ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
(4.8) Mahn.-und Inkassokosten sind grundsätzlich vom Schuldner zu seinen Lasten zu tragen. Im Bereich Forderungsmanagement (Mahnverfahren und Vollstreckung), werden wir von unterschiedlichen Inkassofirmen mit allen dafür notwendigen Vollmachten vertreten. Auch behalten wir uns vor, eine Forderung an solche abzutreten/zu verkaufen.
(4.9) Der selbstständige sowie vermittelte Mietkoch/Freelancer stellt seine Zahlungsbedingungen und Rabatte bei Rechnungsstellung selbst, wobei er nicht von uns dazu verpflichtet werden kann die selbigen zu übernehmen.

§ 5.0 Rücktrittsrecht und Haftung

(5.1) Bei einer Stornierung oder einem Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, werden für den bereits entstandenen Aufwand sowie Arbeitsausfall, Rücktritts.-bzw. Stornogebühren in Rechnung gestellt. Bis zu 14 Tagen vor Dienstleistungsbeginn fallen keine Rücktritts.-bzw. Stornogebühren an. Bei einer späteren Stornierung eines erteilten Auftrages gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren;
8-13 Tage vor dem Beginn des erteilten Auftrag 45% des Auftragswertes
4-7   Tage vor dem Beginn des erteilten Auftrag 65% des Auftragswertes
2-3   Tage vor dem Beginn des erteilten Auftrag 85% des Auftragswertes
Bei einer Stornierung oder Rücktritt durch den Vertragspartner/Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des erteilten Auftrags/Arbeitsaufnahme schuldet dieser aus der vereinbarten Arbeitszeit die volle Summe.
(5.2) Der Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts.-bzw. Stornogebühr ist nur der, der auf den Stundensatz und der vereinbarten Einsatztage basierende Auftragsanteil.
(5.3) Wir schließen die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Um eine leichte Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn ein Fehler trotz sorgfältigem Vorgehen gelegentlich passieren könnte. Wir haften im Falle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nur dann, wenn dieser/diese eigens auf das Unternehmen zurückzuführen ist.
(5.4) Bei Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der jeweilige und vermittelte Mietkoch selber, da er sein Gewerbe als Selbstständiges Unternehmen ausführt. Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig das direkte oder indirekte Mitarbeiter/innen welche durch uns vermittelt wurden, nicht direkt vom Auftraggeber gebucht werden dürfen. Es ist untersagt innerhalb von 6 Monaten, nach Beendigung des letzten Auftrages, mit diesem oder dieser direkt zusammen zu arbeiten.
(5.5) Im Einzelfall kann nach Absprache eine direkte Zusammenarbeit innerhalb der ersten 6 Monate erst dann ermöglicht werden wenn wir eine mit dem Kunden mögliche Höhe einer
Entschädigungsgebühr schriftlich vereinbart hat und diese zur Zahlung gekommen ist. Bei einer Zuwiderhandlung haben wir das Recht einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 5.000 € pro abgeworbenen freien Mitarbeiter oder einer freien Mitarbeiterin zu fordern.
(5.6) Eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, Arbeitsweise, Belastbarkeit sowie der Zuverlässigkeit der freien Mitarbeiter/innen (Freelancer) wird von uns ausgeschlossen. Unsere Agentur verfolgt aber immer das Interesse, freie Mitarbeiter/innen (Freelancer) mit Erfahrung und Fleiß zu vermitteln und schon im Auswahlverfahren dem entsprechend zu selektieren.
(5.7) Ein Auftrag kann durch den Auftragnehmer wegen Unzumutbarkeit (z.B. falscher Umgang mit Produkten, Qualitätsmangel sowie Hygienemangel, unprofessionelle Arbeitsabläufe die zum Nachteil des Endkunden führen, falsche Warenhaltung) aus Haftungsgründen sofort oder am Ende eines Einsatztages eingestellt werden. Dies liegt im eigenen Ermessen des Auftragsnehmers. In solchen Fällen sind Regress und sonstige Ersatzansprüche an den vermittelten Mietkoch oder gegenüber uns ausgeschlossen. Dem Auftraggeber wird unabhängig davon der volle Einsatztag in Rechnung gestellt.


§ 6.0 Salvatorische Klausel

(6.1) Auf eine sogenannte salvatorische Klausel wird unserseits verzichtet da es dem Vertragspartner praktisch unmöglich wäre, bei Vertragsschluss zuverlässig zu wissen, welche Regelung nun gilt.

§ 7.0 Datenschutz

(7.1) Dem Auftraggeber ist bekannt das wir Kundendaten speichern. Es wird hiermit versichert, dass diese gespeicherten Daten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsabwicklung genutzt werden. Auf Wunsch des Kunden werden seine Daten nach Auftragsabwicklung sowie nach einem vollen Geschäftsjahr gelöscht. Der Antrag hierfür hat in Schriftform zu erfolgen.

§ 8.0 Schlussbestimmungen

(8.1) Unsere AGB sind Bestandteil des Dienstleistungs/Berater Vertrages sowie Bestandteil unserer Angebote und Auftragszusagen. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, per Email oder Fax.
(8.2) Änderungen dieser AGB sowie dem gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, was im übrigen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, sind uns jeder Zeit vorbehalten. Jeder Vertragspartner/Auftraggeber wird rechtzeitig durch uns über diese informiert und ein Download zur Verfügung gestellt.
(8.3) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs.1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(8.4) Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Streitigkeiten nach § 29 ZPO ist das Land und Amtsgericht in DE-47051 Duisburg, König-Heinrich-Platz 1.

Gültig ab dem 31.03.2022